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Einordnung aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR

Stand 23.10.2025


Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am Dienstag einen Kommissionsvorschlag zur EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) veröffentlicht.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte des Vorschlags erläutern und eine Einordnung vornehmen:

Übergangszeitraum für Unternehmen:
Die Kommission schlägt eine eingeschränkte Verlängerung der Übergangsfristen vor. Konkret bedeutet das, dass die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte erst ab dem 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anzuwenden ist. Für große und mittlere Unternehmen gilt weiterhin der 30. Dezember 2025. Weiterhin gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten (Mitte 2026), in der keine Sanktionen umgesetzt werden.
Die Definition der Kleinst- oder Kleinunternehmen der EU lautet wie folgt: Kleinstunternehmen: ≤10 Mitarbeiter, Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €; Kleinunternehmen: ≤50 Mitarbeiter, Bilanzsumme ≤5 Mio. €, Umsatz ≤10 Mio. €)

Einordnung: Dementsprechend würden nahezu alle Waldbesitzer zur Gruppe der Kleinst- und Kleinunternehmen zählen. Der Anwendungsbeginn für die Forstbetriebe wäre der 30. Dezember 2026.

LWF: "Wildschadenverhütungsmittel und Borkenkäferbekämpfung: Aktuelles zur Pflanzenschutzmittelsituation"

Stand 23.10.2025

Wildschadenverhütungsmittel gehören zu den am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmitteln im Wald. Viele der verfügbaren Mittel bestehen aus natürlichen oder biologischen Inhaltsstoffen wie Blutmehl, Fischöl, Schafsfett oder Quarzsand. Sie schützen Bäume vor Wildverbiss, Verfegen oder Schälen. Der Einsatz ist nur erlaubt, wenn es keine andere zumutbare Alternative gibt. Für die Anwendung von Profi-Pflanzenschutzmitteln wird ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis benötigt.

Vollständiger Artikel 

LWF Blickpunkt Waldschutz 11/2025 von Andreas Hahn und Carolin Buchner

Klimafeste Baumarten für Bayerns Zukunftswälder - „BaSiS 2.0" ermöglicht Ausblick bis ins Jahr 2100

Stand 16.10.2025

Anbaurisiko StMELF

Quelle: StMELF

Bayern baut seine bundesweite Vorreiterrolle beim Waldumbau weiter aus. „So können wir unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer künftig noch gezielter beraten, welche Baumarten in ihrem Wald mit dem Klimawandel am besten zurechtkommen“, erklärte Forstministerin Kaniber beim offiziellen Start des weiterentwickelten Standortinformationssystems „BaSIS 2.0“. Vom neuen digitalen Hilfsmittel zeigt sich die Ministerin begeistert: „Unsere Försterinnen und Förster haben damit ein wegweisendes Beratungsinstrument für klimafitte Zukunftswälder zur Hand: Mit dem neuen Datensatz lässt sich für jeden Wald im Freistaat bis ins Jahr 2100 in die Zukunft blicken und abschätzen, welche Baumarten vor Ort mit dem künftigen Klima zurechtkommen und welche nicht.“

BaSIS 2.0 kann das Anbaurisiko für 32 Baumarten von Fichte, Buche und Tanne bis hin zu seltenen Arten wie Elsbeere oder Edelkastanie erstellen. In die neue Beratungshilfe fließen aktuelle Klimamodelle und die neuesten Daten zur Verbreitung von Baumarten ein. Auch Erkenntnisse zum Bodenwasserspeicher werden berücksichtigt. Neben dem Anfang Juli ebenfalls neuaufgelegten waldbaulichen Förderprogramm ist die neutrale, wissensbasierte und kostenlose Beratung der Waldbesitzer ein zentraler Baustein der Bayerischen Forstverwaltung für den Umbau der Wälder im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Weitere Informationen zum Bayerischen Standortinformationssystem 2.0 und den Anbaurisikokarten finden Sie auf der Homepage der bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft: https://www.lwf.bayern.de/boden-klima/standortinformationssystem/380792/index.php

Allgemeine Informationen zum Angebot der Forstverwaltung finden Sie im Waldbesitzerportal Bayern: https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/index.html

Presseinformation des StMELF vom 15.10.2025

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