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Gebäudeenergiegesetz: Bundestag hat Petition zugelassen

Stand 01.06.2023

Am 25. Mai hat der Bundestag eine rechtlich bindende Petition zugelassen: Wenn bis zum 20. Juni hier 50.000 Unterschriften zusammen kommen, kommt es zu einer öffentlichen Ausschussanhörung von Experten aus der Forstwirtschaft und Forstwissenschaft.

Um die Petition zu zeichnen, muss man sich unter folgendem Link registrieren: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_05/_04/Petition_150229.html

 

 

Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement" - PEFC-Fördermodulzertifizierung

Stand 19.05.2023

Im vergangenen Jahr ist das neue Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet. Waldbesitzende können hier Prämienzahlungen von bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr erhalten, wenn sie konkrete Kriterien bei der Waldbewirtschaftung umsetzen bzw. berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Kriterien kann u.a. über eine Zusatzzertifizierung, die sogenannte PEFC-Fördermodulzertifizierung (PEFC-FöMo), nachgewiesen werden.

Wir als Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. werden unseren Mitgliedern die Teilnahme am Fördermodul ermöglichen. Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte bei uns!

Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie hier.

Informationen zur FöMo Zertifizierung finden Sie auf der Homepage von PEFC Bayern www.pefc-bayern.de.

Weiterführende Informationen zur Förderung "Klimaangpasstes Waldmanagement" finden Sie in unserem Artikel: Informationen zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"; Zuwendungen zukünftig NICHT mehr über De-minimis-Regelung

Neues Gebäudeenergiegesetz diskriminiert die Holzenergie; wichtige Infos für Rückmeldungen an die Bundestagsabgeordneten in Ihrer Region; Online-Petition

Stand 16.05.2023


Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands an die WBV Fränkische Schweiz e.V. vom 12.05.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer E-Mail vom 21.04.2023 hatten wir Sie bezüglich der drohenden Konsequenzen informiert, die sich aus dem geplanten und vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben. Wir hatten Sie gebeten, sich an Ihre Abgeordneten in den Wahlkreisen zu wenden und gegen die Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz zu protestieren.

Aus aktuellen Medienberichten kann entnommen werden, dass der Gesetzentwurf stark in der Kritik steht. Die Bemühungen zeigen erste Erfolge. Wir bitten Sie aber, hier keinesfalls nachzulassen und unbedingt weiter auf Ihre Abgeordneten zuzugehen.

Anbei finden Sie nochmal die Übersicht über die bayerischen Abgeordneten der Regierungsparteien (Ampel-Koalition) im Deutschen Bundestag. Die Übersicht ist nach Wahlkreisen geordnet und enthält die jeweilige Webseite der Abgeordneten. Dort finden Sie jeweils die verfügbaren Kontaktdaten.

Nachfolgend nochmal die Kernpunkte der Kritik:

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
• Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65%-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
• Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
• Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
• Im Gebäudebestand dürfte eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Weisen Sie in Ihren E-Mails, Telefonaten etc. darauf hin, dass Sie die oben genannten Punkte und den Eingriff in Ihr Eigentum nicht akzeptieren wollen.

Informationen zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"; Zuwendungen zukünftig NICHT mehr über De-minimis-Regelung

Stand 16.05.2023

 

Informationsschreiben des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 12.05.2023:

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute über aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ informiert.

„Die Änderung der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16.5. in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.

Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.

Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5. wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.“


Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie hier.

Forstministerin Kaniber warnt die Waldbesitzer: „Borkenkäfer schwärmen aus: Wälder jetzt kontrollieren“

Stand 09.05.2023

05 Borkenkfer FMaier AELF Weilheim

Quelle: Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Foto: F. Maier, AELF Weilheim

Das warme und sonnige Frühlingswetter im Freistaat lässt den Borkenkäfer wieder aktiv werden. Wie Forstministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, ist in den kommenden Tagen mit dem ersten großen Schwärmflug zu rechnen. „Die Borkenkäfer sitzen fertig entwickelt in den Startlöchern“, warnte die Ministerin. Auch das bisher kühle und regnerische Frühjahr werde den Borkenkäfer nicht bremsen können, denn durch die Trockenheit im letzten Sommer konnte er sich optimal entwickeln und hat große Populationen aufgebaut. Die Experten rechnen Kaniber zufolge daher auch heuer mit einer hohen Gefahr durch den Waldschädling. Die Ministerin appelliert daher an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, ihre Wälder jetzt regelmäßig auf Borkenkäfer-Befall zu kontrollieren.

Unser "Waldgscheit" startet wieder

Im Rahmen der Seminarreihe »Waldgscheit« besuchen wir die Wälder der Teilnehmer und besprechen die Waldbilder und deren weitere Bewirtschaftung. Denn nur wer den Wald versteht, wird sich auf die tiefgreifenden Veränderungen für unsere Wälder durch die Klimakatastrophe einstellen und Antworten finden können.

Weitere Informationen zur Seminarreihe finden sie unter der Rubrik Veranstaltungen.

Die Teilnahme ist auch während des laufenden Kurses jederzeit noch möglich.

Kooperation der WBV Fränkische Schweiz mit dem Maschinenring Oberfranken

Stand 17.03.2023

Falls Sie Interesse an einer Lieferung von Hachschnitzeln an die Stadtwerke Ebermannstadt haben oder noch weitere Informationen zu dieser Kooperation benötigen, verwenden sie bitte folgendes Formular.

 

Stand 24.02.2023

 Vertragsabschluss Maschinenring TITELFoto

v.l.n.r.: Manuel Appel (MR), Jürgen Fiedler (Stw. EBS), Bernd Müller (MR), Florian Gebhard
(Stw. EBS), Ludwig Thiem (WBV), Michael Wiemann (Stw. EBS), Heinz Pöhlmann (WBV) und
Tim Büttner (WBV)
Quelle: Pressestelle Stadtwerke Ebermannstadt, Foto: Anja Meusel

 

Wir freuen uns, Sie über eine neue Kooperation der WBV Fränkische Schweiz mit der Maschinenring Oberfranken Mitte GmbH informieren zu können.

Ziel der Kooperation ist die gemeinschaftliche Belieferung des Hackschnitzelwerks der Stadtwerke Ebermannstadt, in dem jährlich etwa 2.500 Tonnen Hackschnitzel benötigt werden. Mit dieser Initiative tragen wir aktiv zur regionalen Energieversorgung bei und schaffen gleichzeitig für interessierte Waldbesitzende einen verlässlichen Absatz ihrer Waldhackschnitzel.

Genauere Informationen zu dieser Kooperation werden wir ihnen noch zukommen lassen. Bei Fragen oder Interesse an diesem Gemeinschaftsprojekt teilzunehmen, können Sie sich aber auch jetzt schon in unserer Geschäftsstelle melden.

Abfrage Bedarf leistungsstärkerer Rückewagen

Stand 01.03.2023

Die WBV Fränkische Schweiz überlegt derzeit, zusätzlich zu den drei vorhandenen Rückewägen, einen leistungsstärkeren Rückewagen mit 14–16 Tonnen anzuschaffen. Hierfür benötigt man einen Schlepper mit Druckluft und 100 PS. Der Rückewagen wird eine Funksteuerung haben. Welches Modell in Frage kommt, wird noch geklärt. Wir würden zunächst gerne wissen, ob wir genug Interessenten haben.

Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail unter buero@wbvfs.de oder telefonisch (Do, 9–12 Uhr) in der Geschäftsstelle, Tel. 09194/33463-70.
Ausschließlich technische Rückfragen können Sie bei unserem Maschinenwart, Heiko Schüpferling, Tel. 0172/6013634, stellen.

Zuschüsse für die Arbeitssicherheit

Stand 27.01.2023

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit 2016 den Kauf ausgewählter Produkte für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Nachdem die SVLFG dafür in den vergangenen Jahren jeweils 800.000 € bereitgestellt hat, stehen für das Jahr 2023 erstmals 1,2 Mio. € zur Verfügung.


Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss erhalten haben. Alle berechtigten Betriebe können außerdem nur einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags bzw. die von der SVLFG vorgebeben Maximalbeträge. Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

 
Antragsverfahren 2

Am 15. März, um 12 Uhr, schaltet die SVLFG unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern ein zweites Antragsverfahren frei. Dann sind Zuschüsse für Kühlkleidung sowie Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz erhältlich (50 %, max. 400 €).


Quelle: Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
 

 

Neue Antragsperiode für Naturschutzmaßnahmen im Wald gestartet

Stand 29.11.2022

Die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben in diesem Jahr mehr Maßnahmen für den Naturschutz umgesetzt als je zuvor. Forstministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben am 24.11.2022 in München zum Start der neuen Antragsperiode (endet am 31.05.2023) den durchschlagenden Erfolg des Vertragsnaturschutzprogramms Wald gelobt. „Das ist ein neuer Rekord für den Naturschutz in unseren Wäldern in Bayern: Über 4.800 Maßnahmen, vom einzelnen Biotopbaum über kleinflächige Nutzungsverzichte bis zur Bewahrung von Altholzinseln, hat der Freistaat dieses Jahr mit gut 11,4 Millionen Euro unterstützt. Das ist rund eine Million mehr als im Vorjahr“, wie Michaela Kaniber und Thorsten Glauber mitteilten. Dieser Erfolg zeigt nach Aussage der beiden Kabinettsmitglieder: Naturschutz und Waldbewirtschaftung passen zusammen. Die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten damit in ihren Wäldern einen entscheidenden Beitrag für mehr Natur- und Artenschutz. Die Bayerische Forst- und die Naturschutzverwaltung beraten interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch zur Frage, wie sie Naturschutzmaßnahmen bestmöglich in ihrem Waldintegrieren können.

Adresse:

Geschäftsstelle
(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
Trattstr. 7
91362 Pretzfeld

Kontakt:

Tel.: 0 91 94 / 3 34 63 - 70
Fax: 0 91 94 / 3 34 63 - 99
buero@wbvfs.de

Öffnungszeiten:

Do von 9 - 12 Uhr

Standort:

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