Stand 06.02.2026
Information des Bayersichen Waldbesitzerverbands vom 05.02.2026
Der Ministerrat hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen und in die Verbändeanhörung gegeben. Der Bayerische Waldbesitzerverband hat eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Bayerischen Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forst Bayern abgegeben. Das Kabinett hat nun Ende Januar den Gesetzentwurf mit marginalen Anpassungen aber ohne Änderungen in den zentralen Punkten erneut beschlossen und an den Landtag gegeben. Heute fand die erste Behandlung des Gesetzentwurfes in der Plenarsitzung statt. Unter folgendem LINK gelangen Sie zur Aufzeichnung der Plenarsitzung.
Die vorgesehenen Änderungen stellen einen Kompromiss dar, der das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses ist. Dieser Kompromiss ist unseres Erachtens in der vorliegenden Fassung zu befürworten; er entspricht den Vereinbarungen des Waldpaktes 2023, da er vor allem auf mehr Eigenverantwortlichkeit und größere Handlungsspielräume für Grundbesitzer und Jäger setzt.
Das zuständige Wirtschaftsministerium hat ein aktualisiertes "Erläuterndes Faktenblatt zu den geplanten Änderungen" herausgegeben. Sie finden dieses im Anhang. Beachten Sie bitte im Hinblick auf die geplante Möglichkeit einer Abschussplanfreiheit beim Rehwild, dass Jagdgenossenschaften hier in den anstehenden Versammlungen auch vorsorgliche Beschlüsse (Vorratsbeschlüsse) in Erwartung der Jagdrechtsänderungen fassen können (siehe Kasten auf S. 1 des Faktenblattes).
StM. Hubert Aiwanger hat sich mit einem aktuellen Schreiben an die Landrätinnen und Landräte sowie an die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte gewandt und darum gebeten, die Jagdgenossenschaften, die Eigenjagdbesitzer und die Revierinhaber über die zu erwartenden Änderungen zu informieren.

